Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Bundeslandes Schleswig-Holstein und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.
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Gerichtssitz und -bezirk
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13, wo auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht untergebracht ist.
Instanzenzug
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnetes Gericht ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht.
Geschichte
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist erst 1991 eingerichtet worden. Zuvor war das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sowohl für das Land Niedersachsen, als auch für das Land Schleswig-Holstein zuständig. Nachdem Schleswig-Holstein ein eigenes OVG bekam, wurde das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht umbenannt.
Trivia
In den Blick der Öffentlichkeit geriet das OVG zuletzt wieder im Rahmen der Landtagswahl 2005 in Schleswig-Holstein, bei der einmal mehr die Frage nach Legalität und Legitimität der Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Klausel und der Ausweitung des Wahlgebietes auf Holstein aufkam. Wenn man von der inhaltlichen Tragweite absieht entbehrt auch die zweimalige Richtervorlage des OVG an das Bundesverfassungsgericht (Beschluss des Schl.-H. OVG vom 25. September 2002, Az. 2 K 2/01 = JZ 2003, 519; Beschl. vom 5. Januar 2005, Az. 2 KN 2/04) und dessen zweimalige Unzulässigkeitserklärung durch ebendieses (Beschl. des BVerfG vom 17. November 2004, Az. 2 BvL 18/02; Beschl. vom 14. Februar 2005, Az. 2 BvL 1/05) nicht einer gewissen Komik, da sich der geneigte Leser dem Eindruck einer gewissen Sturheit auf beiden Seiten nicht erwehren kann.
Weblinks
Zur Verfassungsmäßigkeit der Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Klausel
- Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 25.09.2002
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2004
- Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 05.01.2005
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2005
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