Wien gliedert sich politisch in 23 Gemeindebezirke. Von den Wienern werden die Bezirke in der Regel nicht mit ihrem Namen, sondern mit ihrer Nummer bezeichnet („17. Bezirk” oder auch „Der Siebzehnte”). Diese Nummern befinden sich auf jedem Straßenschild vor dem Straßennamen (z.B. „17., Pezzlgasse”) und bilden auch die 2. und 3. Stelle der Postleitzahl („1010” für den 1. Bezirk bis „1220” für den 22. Bezirk, im 23. Bezirk gelten Ausnahmen). Umgangssprachlich wird manchmal anstelle der Bezeichnung „Bezirk” auch „Hieb” verwendet.
Geschichte
Die ursprüngliche Stadt Wien bestand nur aus der Inneren Stadt. Ab dem 15. Jahrhundert erfolgte auch vor der Stadtmauer eine intensivere Besiedlung. Die Gemeinden zwischen Stadtmauer und dem 1707 errichteten Linienwall (im Bereich des heutigen Gürtels) nannte man „Vorstädte”. Zur Vereinfachung der Verwaltung wurde 1849 beschlossen, diese Orte einzugemeinden, was dann 1850 geschah. Sie wurden in die Bezirke 1. - 8. eingeteilt. Durch Teilungen entstanden später 10 Bezirke.
Außerhalb des Linienwalles befanden sich die so genannten Vororte. Da der Linienwall eine Steuergrenze war, war das Leben dort viel billiger. Aus diesem Grund zogen sich die Verhandlungen zur Eingemeindung ca. 20 Jahre dahin. 1892 wurden dann die Vororte als die Bezirke 11. - 19. eingemeindet. 1900 wurde der 20. Bezirk vom 2. abgetrennt. 1904 wurde die auf der östlichen Donauseite gelegene Großgemeinde Floridsdorf als 21. Bezirk Teil von Wien.
Karte von
Groß-Wien (alte Grenzen dunkelorange, neue Grenzen hellorange, heutige Grenzen mittelorange)
Nach dem Anschluss im Jahr 1938 wurden 97 niederösterreichische Ortschaften nach einer Verordnung des damaligen Wiener Bürgermeisters Hermann Neubacher vom 1. Oktober 1938 eingemeindet, wodurch Wien bis zur Befreiung 1945 als „flächengrößte deutsche Stadt” galt, und noch bis 1954 als Groß-Wien bezeichnet wurde, da während dieser Zeit 26 Bezirke zur Stadt gehörten.
- 14. Bezirk: Penzing
- 22. Bezirk: Groß-Enzersdorf,
- 23. Bezirk: Schwechat,
- 24. Bezirk: Mödling ,
- 25. Bezirk: Liesing,
- 26. Bezirk: Klosterneuburg.
Die Orte Breitenfurt, Laab im Walde, Perchtoldsdorf, Vösendorf und Hennersdorf blieben nicht beim Bezirk Mödling, sondern wurden dem Bezirk Liesing zugeschlagen. Diese neuen Bezirke wurden als Landbezirke mit den Randgemeinden bezeichnet.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde beschlossen, dies rückgängig zu machen, doch scheiterte das am Widerstand der sowjetischen Behörden im Kontrollrat . Dabei entstand die Situation, dass die Bürger dieser Bezirke ihre Mandatare für den niederösterreichischen Landtag wählten. Diese Mandatare hatten aber dort kein Stimmrecht . Umgekehrt wurden die Randgemeinden von der Wiener Gemeindeverwaltung verwaltet, hatten aber keine Vertretung im Wiener Gemeinderat.
Erst 1954 stimmten auch die sowjetischen Behörden der Wiederausgliederung der Randgemeinden zu. Zu dieser Zeit hatten sich die Bürger vielfach aber schon an die Zugehörigkeit zu Wien gewöhnt. Die Gemeinde Wien selbst warb um ein Verbleiben im Stadtverband. Es fanden sogar nichtoffizielle Volksabstimmungen statt, wie in der Stadt Mödling und Klosterneuburg. Diese hatten aber keine Relevanz für die bereits 1945 getroffene Entscheidung. Nur Teile des 22. (heute Donaustadt) und 25. Bezirks (als 23. Bezirk) und etliche Gemeinden am Stadtrand verblieben somit bei Wien. 46 Gemeinden kamen zurück zu Niederösterreich. Wien verlor dadurch zwei Drittel seiner Fläche.
Folgen sind heute nur mehr beispielsweise bei der Strom- und Gasversorgung sichtbar. Vor allem die Stromversorgung erfolgt größtenteils noch immer durch die in Wien ansässige Wien-Energie und nicht durch die EVN.
Bezirke & Bezirksteile
Da die Stadt im Laufe der Jahrhunderte durch laufende Eingemeindungen ehemaliger Vororte , teils als Katastralgemeinden , entstand, findet man diese Namen noch immer in den einzelnen Bezirke wieder.
Die Bezirke 1 bis 9 und 20 gelten als Innenbezirke (auch innerhalb des Gürtels gelegen bezeichnet, obwohl das für den 2., 20. und Teile des 3. Bezirks nicht stimmt), alle anderen werden als Außenbezirke bezeichnet.
Da Wien bis auf die Innenstadt aus zahlreichen ehemaligen eingemeindeten Vorstädten und Vororten besteht, die nach und nach zu einem ganzen verbaut wurden, existieren bis heute in einigen Teilen der Stadt noch baulich sowie mental abgrenzbare Nachbarschaften, bzw. Wohngegenden - sogenannte Grätzl.
Obwohl er die wenigsten Einwohner hat, zählt der 1. Bezirk mit 100.745 Beschäftigten die meisten Arbeitnehmer. Allerdings stagniert diese Zahl, da 1991 rund 1000 Beschäftigte mehr gezählt wurden. Grund für diese hohe Arbeitsplatzdichte ist einerseits der Tourismus, der die teuren Geschäftsstraßen und -gassen belebt, sowie die gute Erreichbarkeit im Zentrum der Stadt, was für viele Firmen einen wichtigen Standortfaktor darstellt. Donaustadt, der 22. Bezirk ist der größte Bezirk nach Fläche. Er verfügt über 10.234 Hektar Fläche und 136.444 Einwohner, womit er auch der zweitgrößte Bezirk nach Einwohnern ist. Aufgrund der enormen Fläche zählt die Donaustadt allerdings auch zu den am dünnsten besiedelten Bezirken. Einzig der 13. Bezirk im Westen der Stadt, Hietzing, weist mit 1.315 Personen pro km² eine noch geringere Bevölkerungsdichte auf. Die kleinste Fläche besitzt der 8. Bezirk, Josefstadt. Da auf den nur 1,08 km² allerdings 22.057 Personen wohnen, ergibt das die zweitgrößte Einwohnerdichte der Stadt. Eine noch höhere Einwohnerdichte gibt es nur im 5. Bezirk, Margareten. Auf zwei Quadratkilometern leben dort 49.111 Personen, was mit 24.191 Personen pro km² alle anderen Bezirke der Stadt übertrifft.
Die Bezirksdaten im Überblick:
Politik
Das Oberhaupt des Bezirks ist der Bezirksvorsteher . Er wird immer von der stimmenstärksten Partei bei den Bezirksvertretungswahlen gestellt, einer seiner beiden Stellvertreter ebenfalls. Der zweite Stellvertreter gehört normalerweise der zweitstärksten Partei an. Dabei stellen die Grünen den Bezirksvorsteher im 7. und 8. Bezirk, die ÖVP in den bürgerlichen Innenbezirken 1 und 4, sowie den Villenvierteln 13, 18 und 19. In allen anderen Bezirken wird der Bezirksvorsteher von der SPÖ gestellt (alle Angaben auf Grund der Bezirksvertretungswahlen 2005 ).
2002 wurde auch das Wahlrecht bei den Bezirkswahlen auch für Nicht-EU-Bürger, die mindestens fünf Jahre in Wien ihren Wohnsitz haben, gesetzlich verankert. Dieses Gesetz wurde jedoch 2004 vom Verfassungsgerichtshof auf Grund einer Beschwerde der FPÖ und der ÖVP wieder aufgehoben.
Weblinks